Staatsmodernisierung
Arbeitsstruktur zur Umsetzung der Staatsmodernisierung
Die Staatsmodernisierung ist als politische Schwerpunktaufgabe der 5. Legislaturperiode zwischen den Regierungsparteien CDU und FDP vereinbart und im Koalitionsvertrag festgehalten.
Die damit ins Auge gefassten Modernisierungsprozesse dienen der langfristigen Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen staatlichen Handelns. Insbesondere der auch in Sachsen andauernde Bevölkerungsrückgang macht die eine Optimierung der Verwaltungsstrukturen und –abläufe notwendig. Sachsen will mit einer frühzeitigen Planung und dem verstärkten Einsatz moderner Kommunikationsmittel eine schlanke und bürgerfreundliche Verwaltung auch für die Zukunft sichern.
Die Sächsische Staatsregierung verfolgt dabei einen umfassenden Ansatz, der sich auf alle Gebiete der Staatsverwaltung bezieht. Damit diese Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen erfolgreich umgesetzt werden können, müssen die sächsischen Ministerien intensiv zusammenarbeiten.
Die Entscheidungen über Grundsatzfragen obliegen dem Kabinett und dem Kabinettsausschuss Staatsmodernisierung. Diesem Ausschuss gehören die Minister Dr. Jürgen Martens, Markus Ulbig, Sven Morlok, Dr. Johannes Beermann, Prof. Dr. Georg Unland sowie die Fraktionsvorsitzenden Holger Zastrow und Steffen Flath an. Das Sächsische Kabinett hat am 26. März 2011 weiter die Einrichtung einer Stabsstelle Staatsmodernisierung beschlossen, die die Kompetenzen aller Ressorts bündeln soll. Diese Stabstelle ist an das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa angebunden. Mitarbeiter unterschiedlicher Ressorts arbeiten hier gemeinsam an der Umsetzung und der Koordinierung der Maßnahmen der Staatsmodernisierung.
Zur Koordination umfassender ressortübergreifender Maßnahmen wird auf den Lenkungskreis Staatsmodernisierung zurückgegriffen, in dem die Staatssekretäre aller Ressorts vertreten sind.
Als beratendes Gremium fungiert der Beirat Staatsmodernisierung, der sich aus Vertretern kommunaler Ebenen, Wissenschaft und Sozialpartnern zusammensetzt. Damit soll schon frühzeitig externer Sachverstand in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
Gremienstruktur der Staatsmodernisierung


