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    Die Staatsanwaltschaft Leipzig ist für den allgemeinen Publikumsverkehr wieder geöffnet.
    Zur Reduzierung von Infektionsrisiken gelten folgende Regelungen:
    Mit Betreten des Gebäudes bestätigen Sie, dass Sie keine Symptome einer Corona-Infektion aufweisen.
    Der Zutritt zur Staatsanwaltschaft Leipzig ist nicht möglich, wenn Sie Symptome einer Corona-Infektion aufweisen.
    Soweit Sie zu diesem Personenkreis zählen und zu einem Termin geladen wurden, kontaktieren Sie bitte umgehend den auf der Ladung angegebenen Sachbearbeiter.
    In der Staatsanwaltschaft Leipzig ist durch alle Besucher mit deutlichen Erkältungssymptomen eine FFP2-/KN95-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske ohne Ausatemventil zu tragen.

     

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     Generalstaatsanwaltschaft Dresden

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    Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

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    Transparenzhinweis

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Die Staatsanwaltschaft Leipzig ist eine transparenzpflichtige Stelle, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.

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