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Verwaltungsgericht Dresden

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Pressemitteilungen 2009

10.02.2009 - Erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu den geplanten Demonstrationen am 13. und 14. Februar 2009 in Dresden

Das Verwaltungsgericht Dresden hat im alljährlichen juristischen Streit um Veranstaltungsorte und Demonstrationsrouten im Zusammenhang mit dem Gedenken an die Zerstörung Dresdens im Februar 1945 eine erste Entscheidung getroffen. Die »Initiative gegen Geschichtsrevisionismus« hat dabei hinsichtlich ihres für den 13. und 14. Februar 2009 angemeldeten Kundgebungsorts einen Teilerfolg erzielt.


Die für das Versammlungsrecht zuständige 6. Kammer des Gerichts hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die Initiative am 13. Februar 2009 auf dem Platz vor der Altmarktgalerie (Dr.-Külz-Ring) eine Kundgebung mit Live-Musik veranstalten darf. Allerdings wurden Grenzwerte zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen festgelegt. Die Landeshauptstadt Dresden hatte für die dort angemeldete Veranstaltung mit Bescheid vom 2. Februar 2009 als Kundgebungsort zunächst den Platz vor der Skateranlage an der Lingnerallee vorgesehen. Dem ist das Gericht in seinem heute den Beteiligten übermittelten Beschluss vom 9. Februar 2009 nicht gefolgt, da die Landeshauptstadt in der angegriffenen und insoweit auch mit dem Anwohnerschutz begründeten Verfügung schon keine Feststellungen getroffen habe, wie hoch der konkrete Lärmpegel am angemeldeten Kundgebungsort voraussichtlich sein würde. Es sei zu beachten, dass auch musikalische Darbietungen während einer Versammlung dem Schutz des Grundrechts aus Art. 8 GG unterfallen.

Hinsichtlich ihrer für den 14. Februar 2009 geplanten Kundgebung hatte der Antrag der Initiative hingegen keinen Erfolg. Die Landeshauptstadt habe zu Recht an diesem Tag die ebenfalls auf dem Platz vor der Altmarktgalerie angemeldete Veranstaltung an den »Artesischen Brunnen« in der Neustadt verlegt. Wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt hätten, wären ansonsten Zwischenfälle von gewaltbereiten Teilnehmern der Veranstaltung der Antragstellerin mit Demonstranten der »Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland« zu befürchten. Deren für diesen Tag angemeldete Versammlung genieße jedoch ebenfalls den grundgesetzlichen Schutz der Versammlungsfreiheit.

Gegen die Entscheidung (Az.: 6 L 34/09) kann Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden.

Über die beiden weiteren beim Verwaltungsgericht anhängigen Eilrechtsschutzverfahren der Organisationen »No Pasaran« und »Geh Denken», die sich ebenfalls gegen Auflagen hinsichtlich der von Ihnen für das kommende Wochenende angemeldeten Versammlungen wenden, wird die Kammer in den nächsten Tagen entscheiden.

Robert Bendner

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