Pressemitteilungen 2010
02.02.2010 - Juristischer Schlussstrich unter Dresdner Super-Manager-Bestellung
Im Streit um die Bestellung des ehemaligen Riesaer Oberbürgermeisters Wolfram Köhler zum Geschäftsführer der Dresden Messe GmbH sowie zum Betriebsleiter des städtischen Sportstätten- und Bäderbetriebs ist nunmehr ein juristischer Schlussstrich gezogen worden. Eine von Mitgliedern der ehemaligen Ratsfraktion »Die Linke« angestrengte Klage gegen die geplante Anstellung Köhlers wurde von den Klägern sowie dem beklagten Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden in der heute durchgeführten mündlichen Verhandlung für erledigt erklärt.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden hatte mit Beschluss vom 26. Juni 2009 die Oberbürgermeisterin beauftragt, der Bestellung des ehemaligen Riesaer Oberbürgermeisters zum Geschäftsführer der Dresden Messe GmbH zuzustimmen. Gleichzeitig sollte dieser Betriebsleiter des städtischen Sportstätten- und Bäderbetriebs werden. Gegen den Beschluss wandten sich Mitglieder der Ratsfraktion »Die Linke« im Wesentlichen mit dem Argument, dass den Stadträten mit der damaligen Ladung zur Sitzung nicht alle für die Beratung erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden seien.
Das Verwaltungsgericht Dresden sowie das Sächsische Oberverwaltungsgericht gaben den Stadträten im Rahmen gerichtlicher Eilverfahren mit dem Ergebnis Recht, dass der ausgewählte Kandidat die Ämter zunächst vorläufig nicht antreten konnte (vgl. Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Dresden vom 1. Juli 2009, http://www.justiz.sachsen.de/vgdd/content/879.php, sowie des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. Juli 2009, http://www.justiz.sachsen.de/ovg/content/963.php).
In der heutigen Verhandlung wies die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Susanne Dahlke-Piel als Vorsitzende der 7. Kammer darauf hin, dass alles auf eine »Hauptsacheerledigung« hindeute. Schließlich habe sowohl Wolfram Köhler, als auch die Stadt Dresden deutlich gemacht, dass ein Vertragsabschluss nicht mehr vorgesehen sei. Die Kläger könnten darüber hinaus kein Interesse an einer Fortsetzung des Verfahrens geltend machen, da keine verallgemeinerungsfähige Rechtfrage mit Präzedenzwirkung für zukünftige Fälle im Raum stehe. Vielmehr habe das Oberverwaltungsgericht eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es sich wegen der Besonderheiten des Auswahlverfahrens um einen Einzelfall handele.
Schließlich erklärten die Beteiligten den Rechtsstreit für erledigt, nachdem der Prozessvertreter des Stadtrats nochmals ausdrücklich zu Protokoll erklärt hatte, dass der Stadtrat an seinem Beschluss vom 26. Juni 2009 nicht mehr festhält und diesen durch die Oberbürgermeisterin nicht mehr vollzogen sehen will. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt (Az. 7 K 924/09).
Robert Bendner
