Amtsgericht Bautzen
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Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus
Für den Aufenthalt von Besuchern im Dienstgebäude gelten die Bestimmungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung. Hiernach ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Des Weiteren ist nach Maßgabe der Anordnung des Präsidenten des Landgerichts Görlitz vom 23. Oktober 2020 (http://intranetagbz.justiz.sachsen.de/download/E623_7_20.pdf) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Um zufällige Ansammlungen von Besuchern zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihr Anliegen nach Möglichkeit schriftlich oder im elektronischen Rechtsverkehr bei Gericht einzureichen. Hinweise hierzu finden Sie unter der Rubrik Kontakt, Anschrift, Anreise. Unter den dort angegebenen Sprechzeiten stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtsgerichts Bautzen auch für telefonische Auskünfte und Terminvereinbarungen gerne zur Verfügung. Sofern Ihnen die Durchwahl der für Ihr Anliegen zuständigen Gerichtsabteilung nicht bekannt ist, nutzen Sie für Anrufe bitte die zentrale Einwahl 03591 3610.
Bundesweites ZVG-Portal
Ab dem 1. August 2010 werden Zwangsversteigerungstermine ausschließlich im bundesweiten ZVG-Portal bekannt gemacht. www.zvg-portal.de
Einlasskontrollen
Um die Sicherheit für Besucher und Mitarbeiter zu erhöhen, finden am Eingang des Gerichts Einlasskontrollen statt. Bitte planen Sie dadurch bedingte Verzögerungen beim Besuch von Gerichtsterminen ein.