Aufgaben, Zuständigkeit
Das Amtsgericht Freiberg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Nähere Informationen zu den Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit erhalten Sie unter dem Link:
Die Aufgaben eines Amtsgerichts sind näher beschrieben unter dem folgenden Link:
Sofern für die Zuständigkeit des Gerichts die örtlichen Beziehungen der beteiligten Personen (z.B. Wohnsitz, ständiger Aufenthaltsort) oder des Streitgegenstandes (z.B. Ort des Grundstücks) bedeutsam sind, ist der Gerichtsbezirk maßgebend.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Freiberg umfasst die Gemeinden Augustusburg, Bobritzsch, Brand-Erbisdorf, Dorfchemnitz, Eppendorf, Falkenau, Flöha, Frankenstein, Frauenstein, Freiberg, Großhartmannsdorf, Großschirma, Halsbrücke, Hilbersdorf, Leubsdorf, Lichtenberg, Mulda, Neuhausen, Niederwiesa, Oberschöna, Oederan, Rechenberg-Bienenmühle, Reinsberg, Sayda und Weißenborn.
Aufgrund der Konzentration von Zuständigkeiten besteht u.a. für folgende Verfahren eine andere örtliche Zuständigkeit:
Verfahren | örtliche Zuständigkeit |
Mahnverfahren | Zentrales Mahngericht beim Amtsgericht Aschersleben mit Sitz in Staßfurt |
Verfahren der Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzordnung | Amtsgericht Chemnitz |
Führung der Güterrechts-, Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister | Amtsgericht Chemnitz |
Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren | Amtsgericht Chemnitz |
Örtliche Zuständigkeit (Allgemeines)
Im Justizportal des Bundes und der Länder wird ein bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt. Dieses ermöglicht die Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht.
Die Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, Landgerichte und Staatsanwaltschaften sind im Verwaltungsatlas Sachsen dargestellt.