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Beratungshilfe

Die Beratungshilfe ist nicht identisch mit der früher gewährten Rechtsberatung bzw. -auskunft durch das Gericht, die - unabhängig vom Einkommen - jedermann offenstand. Die Rechtsberatung ist grundsätzlich Aufgabe der Rechtsanwälte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Beratungshilfe bewilligt werden. Es wird dann ein sogenannter Berechtigungsschein ausgestellt, mit dem anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden kann. Der Anwalt rechnet dann direkt mit der Staatskasse ab. Der maximale finanzielle Beitrag des Rechtssuchenden liegt bei 15,00 EUR pro Berechtigungsschein.   

Beratungshilfe gilt nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, d.h. für die anwaltliche Beratung und die Korrespondenz des Anwalts mit dem Gegner.

Beratungshilfe setzt zum einen voraus, dass dem Rechtssuchenden die Zahlung der Kosten der Rechtsberatung aus dem Einkommen oder Vermögen gänzlich unmöglich ist. Deshalb müssen sie im Antragsvordruck Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geben und diese durch entsprechende Belege glaubhaft machen. Zum anderen darf die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig sein.

Beratungshilfe kann für sämtliche Rechtsgebiete mit Ausnahme des Steuerrechts gewährt werden. Eine Besonderheit gilt in Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts. Hier umfasst die Beratungshilfe lediglich die reine Beratung, nicht z.B. die Korrespondenz des Anwalts mit einem Dritten.

Beratungshilfe ist ausgeschlossen, wenn ihnen andere Möglichkeiten der Hilfe zur Verfügung stehen (z.B. ausreichende Behördenberatung, Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt, Berufsverbände, Gewerkschaften oder sonstige Interessenverbände, Verbraucherberatung, Schuldnerberatung) oder wenn die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.  

Beratungshilfe können Sie entweder beim Amtsgericht oder direkt bei einem Rechtsanwalt beantragen. In beiden Fällen entscheidet über den Antrag das für ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht.

 

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa und die Rechtsanwaltskammer Sachsen haben ihr Projekt »Anwaltliche Beratungsstellen« erweitert.

  •  In Limbach-Oberfrohna gibt es
     eine Anwaltliche Beratungsstelle. Die Beratungsstelle 
     befindet sich im Rathaus, Rathausplatz 1. 
     Sprechzeiten sind jeden Dienstag von 15.30 bis 17.30 Uhr. 

Weitere Hinweise zu den Anwaltlichen Beratungsstellen stehen Ihnen auf dem Themenportal der Sächsischen Justiz zur Verfügung.

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