Aufgaben, Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Sofern für die Zuständigkeit des Gerichts die örtlichen Beziehungen der beteiligten Personen (z.B. Wohnsitz, ständiger Aufenthaltsort) oder des Streitgegenstandes (z.B. Ort des Grundstücks) bedeutsam sind, ist der Gerichtsbezirk maßgebend.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Hoyerswerda umfasst die Gemeinden
- Bernsdorf
mit den Ortsteilen Großgrabe, Straßgräbchen, Wiednitz, Zeißholz - Elsterheide
mit den Ortsteilen Bluno, Geierswalde, Klein Partwitz, Nardt, Neuwiese, Bergen, Sabrodt, Seidewinkel, Tätzschwitz - Hoyerswerda
mit den Ortsteilen Bröthen/Michalken, Dörgenhausen, Knappenrode, Schwarzkollm, Zeißig - Lauta
mit den Ortsteilen Laubusch, Leippe, Torno - Lohsa
mit den Ortsteilen Dreiweibern, Driewitz, Friedersdorf, Groß Särchen, Hermsdorf/Spree, Koblenz, Litschen, Mortka, Riegel, Steinitz, Tiegling, Weißig, Weißkollm - Spreetal
mit den Ortsteilen Burg, Burghammer, Burgneudorf, Neustadt, Spreewitz und Zerre - Wittichenau
mit den Ortsteilen Brischko, Dubring, Hoske, Keula, Kotten, Maukendorf, Neudorf-Klösterlich, Rachlau, Saalau, Sollschwitz, Spohla
Aufgrund der Konzentration von Zuständigkeiten bestehen für folgende Verfahren andere örtliche Zuständigkeiten:
Verfahren | örtliche Zuständigkeit |
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Mahnverfahren |
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Verfahren der Insolvenzordnung | ![]() |
Führung der Güterrechts-, Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister | ![]() |
Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren | ![]() |
Im Justizportal des Bundes und der Länder wird ein bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt. Dieses ermöglicht die Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht.
Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Hoyerswerda ist im Verwaltungsatlas dargestellt.
Funktionale Zuständigkeit
Das Amtsgericht Hoyerswerda ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Nähere Informationen zu den Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit erhalten Sie unter dem Link:
Die Aufgaben eines Amtsgerichts sind näher beschrieben unter dem folgenden Link: