Amtsgericht Kamenz
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Kamenz
Eingeschränkter Zugang für Besucherinnen und Besucher aufgrund der Corona-Pandemie
Zur Reduzierung von Infektionsrisiken gelten folgende Regelungen:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die an einer Verhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich entsprechend auszuweisen.
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Ladung und einen Ausweis mitzubringen.
Alle anderen Besucherinnen und Besucher werden grundsätzlich nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Vereinbarung eines Termins oder als Zuschauer einer öffentlichen Verhandlung eingelassen. Bitte wenden Sie sich zunächst schriftlich oder telefonisch an das Amtsgericht (Telefon: 03578 78990).
Personen, die keine Justizbediensteten sind, sind verpflichtet, im Rahmen der Zugangskontrolle vor Betreten des Gebäudes eine Besucherkarte auszufüllen. Um lange Wartezeiten und engen Kontakt am Eingangsbereich zu vermeiden, bitten wir Sie, diese bereits zu Hause auszufüllen und ausgefüllt zum Termin vorzulegen. Die Erfassung Ihrer Daten ist erforderlich, um bei bekanntwerdenden Infektionen mögliche Kontaktpersonen informieren zu können (§ 5 Abs. 6 SächsCoronaSchVO). Diese werden ausschließlich im Fall einer auftretenden Infektion verwendet und nach vier Wochen vernichtet. Mit dem Ausfüllen der Besucherkarte bestätigen Sie, dass Sie keine Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, nicht häuslicher Quarantäne unterliegen (z. B. wegen vorangegangenen Aufenthalts ein einem Risikogebiet) und innerhalb der letzten 14 Tage keinen engen Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Corona-Virus infiziert ist oder bei der ein entsprechender Verdacht vorliegt. Ein enger Kontakt bestand bei einem Abstand von weniger als 1,5 m und für mehr als 15 Minuten und ohne Mund-Nasen-Bedeckung oder bei gemeinsamem Aufenthalt von mehr als 30 Minuten in einem unzureichend gelüfteten Raum.
Der Zutritt zum Gericht ist nicht möglich, wenn Sie sich weigern die Besucherkarten auszufüllen, Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, häuslicher Quarantäne unterliegen oder innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Corona-Virus infiziert ist oder bei der ein entsprechender Verdacht vorliegt. Soweit Sie zu diesem Personenkreis zählen und zu einem Termin geladen wurden, kontaktieren Sie das Gericht bitte umgehend unter der o. g. Telefonnummer.
Im Gebäude besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung.
Ob bei gerichtlichen Verhandlungen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen ist, bestimmt der/die Vorsitzende.
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Die notwendigen Sicherheitskontrollen am Eingang können zu Wartezeiten führen; bitte denken Sie daran, wenn Sie das Justizgebäude aufsuchen.
Die Abteilungen des Amtsgerichts Kamenz sind wie folgt untergebracht:
Haus A
- Betreuungsgericht
- Bewährungshilfe des Landgerichts Görlitz
- Familiengericht
- Grundbuchamt
- Nachlassgericht
- Strafabteilung
- Poststelle/Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Haus B
- Rechtsantragsstelle/Beratungshilfe
- Verwaltung
- Hinterlegungen
- Vollstreckungsabteilung
- Geldstelle
- Zivilabteilung
Informationen zu den jeweiligen Gerichtsabteilungen entnehmen Sie bitte den angezeigten Links
Wir bitten um Beachtung, dass bei einem persönlichen Erscheinen im Amtsgericht Kamenz Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände, die geeignet sind, Verletzungen zuzufügen (z.B. Taschenmesser), im gesamten Gerichtsgebäude nicht mitgeführt werden dürfen. Durch Kontrollen innerhalb des Gebäudes wird die Einhaltung dieser Vorgabe überwacht. Wir bitten alle Besucher um Verständnis für diese Sicherheitsmaßnahme.