Aufgaben, Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Sofern für die Zuständigkeit des Gerichts die örtlichen Beziehungen der beteiligten Personen (z.B. Wohnsitz, ständiger Aufenthaltsort) oder des Streitgegenstandes (z.B. Ort des Grundstücks) bedeutsam sind, ist der Gerichtsbezirk maßgebend.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Kamenz umfasst die Gemeinden
- Arnsdorf
- Crostwitz
- Bretnig-Hauswalde
- Elstra
- Großnaundorf
- Großröhrsdorf
- Haselbachtal
- Kamenz
- Königsbrück
- Laußnitz
- Lichtenberg
- Nebelschütz
- Neukirch
- Oberlichtenau
- Oßling
- Ohorn
- Ottendorf-Okrilla
- Panschwitz-Kuckau
- Pulsnitz
- Radeberg
- Räckelwitz
- Ralbitz-Rosenthal
- Schwepnitz
- Schönteichen
- Steina
- Wachau
einschließlich deren Ortsteile.
Aufgrund der Konzentration von Zuständigkeiten bestehen für folgende Verfahren andere örtliche Zuständigkeiten:
Verfahren |
örtliche Zuständigkeit |
---|---|
Mahnverfahren |
Zentrales Mahngericht beim Amtsgericht Aschersleben mit Sitz in Staßfurt |
Verfahren der Insolvenzordnung |
Amtsgericht Dresden |
Führung der Güterrechts-, Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister |
Amtsgericht Dresden |
Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren |
Amtsgericht Bautzen |
Im Justizportal des Bundes und der Länder wird ein bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt. Dieses ermöglicht die Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht.
Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Kamenz ist im Verwaltungsatlas dargestellt.
Funktionale Zuständigkeit
Das Amtsgericht Kamenz ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Nähere Informationen zu den Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit erhalten Sie unter dem Link:
Die Aufgaben eines Amtsgerichts sind näher beschrieben unter dem folgenden Link: