Kasse/Entschädigung, Post-, Rechtsantrags-, Hinterlegungsstelle
Kasse und Entschädigungsstelle
Die Entschädigung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten. (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG).
Es wird darauf hingewiesen, dass der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten bei der Stelle, die den Berechtigten herangezogen oder beauftragt hat, geltend gemacht wird.
Die Erstattung von Zeugenauslagen erfolgt in der Regel unbar. Für die Überweisung wird eine Bankverbindung benötigt. Bitte beachten Sie die mit der Ladung übersandten Hinweise.
Die Kasse und die Entschädigungsstelle befinden sich im Erdgeschoss im Mittelgang
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Die Poststelle befindet sich im Untergeschoss
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Die Rechtsantragsstelle befindet sich im Erdgeschoss im rechten Gang
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie für den Besuch in der Zentralen Rechtsantragstelle:
Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet werden kann, erscheinen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Beendigung der Öffnungszeit.
Der Nummernautomat wird 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit abgestellt.
Die Hinterlegungsstelle befindet sich in der 1. Etage
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr