Registerabteilung
Das Registergericht ist sachlich zuständig für das
Auf den folgenden Seiten soll ein kurzer Überblick über die Registerabteilung gegeben werden.
(Stand: Juni 2014)
Handelsregister
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Informationen zum HandelsregisterPartnerschaftsregister
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Informationen zum PartnerschaftsregisterGenossenschaftsregister
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Informationen zu eingetragenen Genossenschaften (eG)Vereinsregister
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Informationen zu eingetragenen VereinenGüterrechtsregister
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Informationen zum Güterrechtsregister
Elektronischer Rechtsverkehr
Nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sind alle Anmeldungen und Dokumente zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister nur noch in elektronischer Form über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach einzureichen.
Weitere Hinweise dazu erhalten Sie unter:
Anmeldungen und Dokumente zum Vereinsregister können sowohl elektronisch als auch in Papierform eingereicht werden.
Bekanntmachungen
Veröffentlichungen des Registergerichts zum Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister erfolgen ausschließlich unter folgender Internetadresse.
Handelsregisterbekanntmachungen
Für diese entstehen keine Kosten.
Wichtiger Hinweis!
Nach erfolgter Eintragung des Registergerichts fordern häufig Unternehmen Kosten für Veröffentlichungen in nicht amtliche Register an. Die Zahlungsaufforderungen sind meist behördenähnlich gestaltet. Es handelt sich dabei nicht um Kostenrechnungen des Registergerichts.
Die für die Eintragung beim Registergericht entstehenden Kosten werden ausschließlich durch die Landesjustizkasse Chemnitz angefordert.
Registerauskünfte
Auskünfte aus den Registern werden grundsätzlich in Form von gebührenpflichtigen Registerausdrucken erteilt. Diese kann jeder zu Informationszwecken beantragen. Zudem können die zu den Registern eingereichten Dokumente eingesehen und Kopien bzw. Ausdrucke der zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister eingereichten Dokumente angefordert werden.