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Mediation

Das Amtsgericht Pirna bietet den Streitparteien als zusätzliches Angebot und Chance zur Konfliktlösung im Gerichtsverfahren die Mediation durch ein freiwilliges Vermittlungsgespräch mit einem neutralen Richtermediator an.

Für die Mediation eignen sich vor allem zivil- und familiengerichtliche Verfahren, aber auch Angelegenheiten, welche bei den Betreuungs- und Strafrichtern anhängig sind.

Insbesondere privatrechtliche Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen, Nachbarn, Vereinsmitgliedern, und Arbeitskollegen, also zwischen all jenen, die auch zukünftig miteinander auskommen müssen und wollen, bzw. weiter unvermeidlich miteinander Kontakt haben werden, sind für das Mediationsverfahren geeignet. Denn durch die Mediation wird in aller Regel nicht nur der Streit- bzw. Klagegegenstand einer Lösung zugeführt; vielmehr werden auch die Hintergründe des Konfliktes und die Interessen der Parteien, welche nicht selten vom Klageantrag abweichen, herausgearbeitet und finden bei der Lösung Berücksichtigung.

Anders als beim gerichtlichen Streitverfahren endet die Mediation nicht mit einer richterlichen Entscheidung, sondern durch eine freiwillige Vereinbarung; diese erarbeiten die Parteien selbst, wobei der Richtermediator vermittelnd und unterstützend wirkt.

Das gesamte Verfahren beruht auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Der Mediationsrichter ist mit dem Streitrichter nicht identisch. Scheitert das Mediationsverfahren ausnahmsweise - empirische Untersuchungen belegen, dass die Einigungsquote bei ca. 80 % liegt -, wird das Verfahren vom Streitrichter fortgesetzt und gegebenenfalls durch Urteil oder Beschluss zu Ende geführt, wobei sich die richterliche Entscheidung auf den Streit-/Verfahrensgegenstand beschränkt.

Selbstverständlich haben die Beteiligten eines Mediationsverfahrens die Möglichkeit, sich vor Abschluss einer Vereinbarung rechtlich beraten zu lassen. Die Rechtsberatung, die grundsätzlich nicht dem Richtermediator obliegt, wird bereits dadurch gewährleistet, dass die Parteien auch in der Mediation von einem Rechtsanwalt begleitet werden sollen. Oft werden die Beteiligten während des Mediationsverfahrens erkennen, dass das Recht bei der Lösung ihres Konfliktes nur eine untergeordnete Rolle spielt, oder keine geeigneten bzw. gar abschließenden Lösungen bereithält.

Voraussetzung für eine Gerichtsmediation ist zum einen ein anhängiges Streitverfahren, zum anderen bedarf es eines übereinstimmenden Antrages auf Durchführung eines Mediationsverfahrens.

Durch das gerichtliche Mediationsverfahren fallen - nach der derzeitigen Rechtslage - keine zusätzlichen Gerichtsgebühren an.

Die Vorteile der Mediation lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Die Parteien selbst erarbeiten eine tragfähige, in die Zukunft gerichtete Problemlösung. Diese wird wesentlich besser als eine Gerichtsentscheidung akzeptiert und umgesetzt, da es im und nach dem Mediationsverfahren keine »Sieger« und »Verlierer« gibt.
     
  2. Nicht nur die streitigen Rechtsfragen, sondern auch Motive, Beweggründe und Interessen der Parteien, welche sowohl bei der Entstehung des Streites als auch bei seiner Lösung eine (oft nicht zu unterschätzende) Rolle spielen und welche im Gerichtsverfahren zumeist unausgesprochen und unbekannt bleiben, werden aufgedeckt und in die Konfliktlösung einbezogen.
     
  3. Den Parteien wird vom Gericht ein umfassend ausgebildeter Gerichtsmediator kostenlos zur Verfügung gestellt; dieser ist nicht nur Volljurist, sondern wurde auch in über 120 Stunden zum Mediator geschult.
     
  4. Scheitert das Mediationsverfahren, können die Parteien den mit Klageerhebung bzw. Antragstellung bereits gewählten Rechtsweg weiter beschreiten. Hieraus erwächst ihnen mit Ausnahme der Tatsache, dass sie eine Chance zur umfassenden Streitbeilegung vergeben haben, kein Nachteil.
     

 

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