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Aufgaben, Zuständigkeit

Die Generalstaatsanwaltschaft ist eine von 24 Generalstaatsanwaltschaften im Bundesgebiet. Örtlich zuständig ist die Generalstaatsanwaltschaft für den gesamten Freistaat Sachsen. Zum Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gehören die fünf sächsischen Staatsanwaltschaften in Chemnitz, Dresden (mit Zweigstellen in Meißen und Pirna), Görlitz (mit Zweigstelle in Bautzen), Leipzig (mit Zweigstellen in Grimma und Torgau) und Zwickau (mit Zweigstelle in Plauen).

Im Justizportal des Bundes und der Länder wird ein bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt. Dieses ermöglicht die Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirkt bei den vom Oberlandesgericht Dresden zu entscheidenden Strafsachen mit. Hauptsächlich geschieht dies durch die Abgabe von Stellungnahmen und das Stellen von Anträgen vor Entscheidungen des Oberlandesgerichts über Revisionen gegen Strafurteile der Amts- und Landgerichte, über Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldentscheidungen der Amtsgerichte, über die Haftfortdauer nach sechsmonatiger Untersuchungshaft sowie über Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte.

Die Generalstaatsanwaltschaft ist zuständige Ermittlungs- und Anklagebehörde in Strafverfahren wegen Staatsschutzdelikten, Friedensverrat, Hochverrat, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit, soweit diese nicht vom Generalbundesanwalt geführt werden.

Im Rahmen der ihm obliegenden Fach- und Dienstaufsicht überprüft der Generalstaatsanwalt sowohl die Rechtmäßigkeit als auch die Zweckmäßigkeit des Handelns der Bediensteten in den nachgeordneten Staatsanwaltschaften, um eine einheitliche und gleichmäßige Entscheidungspraxis sicherzustellen. Dies geschieht hauptsächlich im Wege der Entscheidung über Beschwerden gegen die von den Staatsanwaltschaften verfügten Einstellungen von Ermittlungsverfahren, durch gemeinsame Dienstbesprechungen, Berichte der Behördenleitungen und durch Geschäftsprüfungen.

Auf Antrag anderer Staaten können international gesuchte Verdächtige und Verurteilte, die in Deutschland festgenommen werden, an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt in diesen Fällen nach erfolgter Festnahme das Verfahren, beantragt die notwendigen Haftentscheidungen beim Oberlandesgericht Dresden und entscheidet gegenüber den Mitgliedstaaten der Europäischen Union abschließend über die Auslieferung. Bei Auslieferungsersuchen anderer Staaten bereitet die Generalstaatsanwaltschaft die Entscheidung der zuständigen Bewilligungsbehörde vor.

Wenn sich eine ausländische Staatsanwaltschaft mit dem Anliegen an den Freistaat Sachsen wendet, eine gesuchte Person, die sich vermutlich in Sachsen aufhält, festzunehmen, veranlasst die Generalstaatsanwaltschaft die Einleitung von Fahndungsmaßnahmen.

Wird eine von einer sächsischen Staatsanwaltschaft gesuchte Person in einem Staat außerhalb der Europäischen Union festgenommen, bereitet die Generalstaatsanwaltschaft durch Übersendung der erforderlichen Unterlagen die Einlieferung vor.

Auch im Übrigen koordiniert die Generalstaatsanwaltschaft die Kontakte der sächsischen Staatsanwaltschaften zum Ausland. Sie übermittelt Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaften an das Ausland, wenn der unmittelbare Geschäftsweg nicht möglich ist. Als Kontaktstelle für das Europäische Justizielle Netz berät und unterstützt sie unter anderem Rechtshilfeersuchen in jeglicher Hinsicht und vermittelt zweckdienliche Direktkontakte zwischen den an der Strafverfolgung beteiligten europäischen Staaten. Diese Kontakte werden auch durch die Organisation von Hospitationen bei ausländischen Staatsanwaltschaften, internationalen Tagungen sowie durch die Teilnahme an solchen Tagungen im Ausland erweitert und vertieft.

Durch die Generalstaatsanwaltschaft erfolgt die Bearbeitung berufsgerichtlicher Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater. Im Fall von beruflichen Pflichtverletzungen führt die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen und erhebt ggf. eine Anschuldigung zum Sächsischen Anwaltsgericht bzw. zur Kammer für Steuerberatersachen bei dem Landgericht Leipzig.

In den dann dort anhängigen Verfahren können Sanktionen verhängt werden, die bis zum Ausschluss aus dem Berufstand führen können.

Auf Antrag und bei Vorliegen einer entsprechenden Gerichtsentscheidung dem Grunde nach entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft der Höhe nach über Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen wie Untersuchungshaft, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Durchsuchung und Beschlagnahme, wenn sich im Nachhinein die Unschuld des Beschuldigten herausstellt bzw. der Beschuldigte keiner Straftat überführt werden kann.

Die Entschädigungsstelle ist des Weiteren zuständig für die Bemessung der Höhe einer Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR, deren Rechtswidrigkeit durch einen landgerichtlichen Beschluss festgestellt worden und insoweit eine Rehabilitierung erfolgt ist.

Auch Amtshaftungsverfahren werden hier bearbeitet.

Bei der Generalstaatsanwaltschaft sind folgende Zentralstellen eingerichtet:

  • Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften
  • Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität
  • Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen
  • Zentralstelle Informationssystem zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter verurteilter Sexualstraftäter (ISIS)
  • Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS)
  • Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA)
  • Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus (ZORA)
  • Zentrale Verwertungsstelle für virtuelle Währungen

 

Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften

Die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften sorgt dafür, dass Straftaten nach den §§ 131, 184, 184a, 184b, 184c, 184d StGB und §§ 15, 27 des Jugendschutzgesetzes, § 23 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) und Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 119, 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG, § 28 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, Nr. 9, Nr. 14 bis 20, Abs. 2, 3 und 4 JuSchG, § 24 JMStV nach einheitlichen Grundsätzen verfolgt werden und hält insbesondere in den über den Bereich des Freistaates Sachsen hinausgehenden Fällen mit den Zentralstellen der anderen Bundesländer Verbindung. Sie arbeitet eng mit dem Landeskriminalamt Sachsen zusammen und bietet den Staatsanwaltschaften und der Polizei bei der praktischen Bewältigung rechtlicher Fragestellungen auf diesem Gebiet fachliche Beratung und Hilfe an.

 

Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität

Die Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität hat im Wesentlichen die Aufgabe überörtliche Ermittlungskomplexe der Organisierten Kriminalität zu koordinieren. Sie steht daneben als Clearingstelle für Anfragen aus dem In- und Ausland zur Verfügung. In enger Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachsen stimmt sie das Vorgehen der sächsischen Strafverfolgungsbehörden für bestimmte Fallgruppen, aber auch für bestimmte einzelne Ermittlungsverfahren ab.

 

Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen

Die Stelle koordiniert in Zusammenarbeit mit Vereinen, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht die Bekämpfung von Gewaltkriminalität im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, insbesondere für als riskant eingestufte Spiele sächsischer Fußballvereine. Hierzu nimmt sie an Koordinierungstreffen teil und übt die Dienstaufsicht in dem Kriminalitätsfeld aus. Die Koordinierungsstelle ist Mitglied im Sächsischen Regionalausschuss Sport und Sicherheit des Landespräventionsrats Sachsen.

 

Zentralstelle Informationssystem zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter verurteilter Sexualstraftäter (ISIS)

Zur Abwehr von Gefahren, die für Dritte von besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern ausgehen, wurde von den Sächsischen Staatsministerien des Innern, der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und für Soziales ein "Informationssystem zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter verurteilter Sexualstraftäter" (ISIS) eingerichtet.

 

Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS)

Siehe Punkt Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES)

 

Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA)

Siehe Punkt Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES)

 

Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus (ZORA)

Siehe Punkt Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES)

 

Zentrale Verwertungsstelle für digitale Währungen

Die Generalstaatsanwaltschaft ist gem. § 77a Strafvollstreckungsordnung vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Zentralstelle für die Verwertung virtueller Währungen bestimmt worden.

In den Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen wird eine Vielzahl von Computerprogrammen genutzt. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erfüllt daher unter anderem diese Aufgaben:

  • Von der Generalstaatsanwaltschaft werden juristische Anforderungen bei der Entwicklung neuer Computerprogramme für die Arbeit der Staatsanwaltschaften zugearbeitet. Die Generalstaatsanwaltschaft wirkt außerdem bei der Weiterentwicklung eingesetzter Computerprogramme mit. Mit anderen Behörden arbeitet die Generalstaatsanwaltschaft dabei häufig in Länder- sowie Bund-Länder-Verbünden zusammen.
  • Bei der Beschaffung von Hard- und Software für alle Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen ist die Generalstaatsanwaltschaft beteiligt.
  • Die elektronische Kommunikation mit anderen Behörden, insbesondere der Polizei, dem Bundesamt für Justiz, dem Kraftfahrt-Bundesamt und dem Statistischen Landesamt wird betreut und weiterentwickelt.
  • Bei der Generalstaatsanwaltschaft werden auch unterschiedlichste Statistiken und Übersichten erstellt. Diese Statistiken sind für Planungen in Personal- und Haushaltsangelegenheiten unerlässlich. Darüber hinaus werden sie auch für die Beantwortung von Kleinen und Großen Anfragen aus den Reihen der Landtagsabgeordneten verwendet.

Bei diesen Tätigkeiten arbeitet die Generalstaatsanwaltschaft Dresden insbesondere mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung sowie mit der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) eng zusammen.

Bei der Generalstaatsanwaltschaft sind umfangreiche Mitwirkungs- bzw. Entscheidungsbefugnisse in Personal- und Haushaltsangelegenheiten angesiedelt. Zahlreiche Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen werden organisiert und durchgeführt. Die Generalstaatsanwaltschaft gibt auch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und anderen Projekten der Landes- oder Bundesministerien und -parlamente ab, wobei sie regelmäßig Praxisbefragungen bei den Staatsanwaltschaften durchführt. Mittels Qualitätsmanagement, Benchmarking und Organisationsberatungen wird ständig an der Optimierung der Arbeitsabläufe innerhalb der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft selbst gearbeitet.

Zur Abwehr von Gefahren, die für Dritte von besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern ausgehen, wurde von den Sächsischen Staatsministerien des Innern, der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und für Soziales ein "Informationssystem zur Intensivüberwachung besonders rückfallgefährdeter verurteilter Sexualstraftäter" (ISIS) eingerichtet.

Zu ISIS gehört eine bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Zentralstelle. Diese sammelt Informationen über potenzielle Probanden und entscheidet sodann gemeinsam mit Vertretern des Innenressorts, auf der Grundlage der Einschätzungen der Justizvollzugsanstalt, der letzten behandelnden Einrichtung, des Sozialen Dienstes der Justiz, der zuständigen Führungsaufsichtsstelle bei der Staatsanwaltschaft und des Jugendamtes darüber, ob eine Intensivüberwachung des Probanden erforderlich ist. Die konkrete Überwachung übernimmt sodann die operative Stelle beim Landeskriminalamt Sachsen.

Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wurde 2004 ursprünglich zur Bekämpfung von Korruptionsdelikten gegründet. Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten wurden im Laufe der Zeit Stück für Stück erweitert. Seit Dezember 2017 besteht die Ermittlungseinheit aus drei Säulen:

  • INES-Besondere Verfahren (INES-BV)
  • Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS)
  • Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA)

Innerhalb der Zentralstelle Extremismus Sachsen wurde im Mai 2022 die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus (ZORA) eingerichtet.

 

INES-Besondere Verfahren (INES-BV)

INES-Besondere Verfahren (INES-BV) setzt die ursprünglichen Ermittlungstätigkeiten der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) fort, die seit 2004 mit der Bekämpfung struktureller und schwerer Fälle situativer Korruption und seit 2009 zusätzlich mit der Verfolgung herausgehobener oder besonders bedeutender Ermittlungsverfahren der schweren und organisierten Kriminalität befasst war.

INES-BV ist eine integrierte Ermittlungseinheit. Neben den Staatsanwälten verfügt die INES-BV über eine Wirtschaftsfachkraft, die auch für Finanz- und Bankauswertungen der zur INES zugehörigen Zentralstellen ZCS und ZESA zur Verfügung steht. Zur Einheit gehören als ständig integrierte Ermittler das Ermittlungsdezernat 25 – INES des Landeskriminalamts Sachsen und ein mit Teilen seiner Arbeitskraft zur Generalstaatsanwaltschaft abgeordneter Steuerfahnder der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Leipzig II.

 

Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS)

Der zum 15. März 2016 errichteten Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS) obliegen im Wesentlichen drei Hauptaufgaben:

  • klassische Zentralstellenaufgaben als Ansprechpartner für den Bereich Cybercrime,
  • die Aus- und Fortbildung im Bereich Cybercrime sowie
  • die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren.

Der erste Teilbereich umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung der sächsischen Staatsanwälte, die Koordinierung von Ermittlungen und die allgemeine Netzwerkarbeit – also den intensiven Austausch mit weiteren Partnern und die Teilnahme an verschiedenen Gremiensitzungen.

Die zweite Kernaufgabe der ZCS besteht in der Organisation und Durchführung der Fortbildung im Bereich Cybercrime. Diese beinhaltet als „Grundqualifizierung“ für alle sächsischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine mehrtägige Basisschulung, die jeweils aktuell durch kürzere Aufbauschulungen ergänzt wird. Für die Cybercrime-Sonderdezernenten der Staatsanwaltschaften organisiert die ZCS spezielle zusätzliche Fortbildungen.

Die dritte Aufgabe der ZCS liegt in der eigenständigen Bearbeitung umfangreicher Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Computer- und Internetkriminalität. Hier arbeiten die Staatsanwälte der ZCS insbesondere mit speziellen Ermittlern des Sächsischen Cybercrime Competence Center (SN4C) beim Landeskriminalamt Sachsen zusammen und werden durch einen eigenen IT-Forensiker unterstützt.

 

Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA)

Die Zentralstelle Extremismus (ZESA) führt Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung im Bereich der politisch bzw. religiös motivierten Kriminalität und erstinstanzliche Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden, die der Generalbundesanwalt wegen minderer Bedeutung abgegeben hat. Die Zentralstelle nimmt die Vorprüfung von Ermittlungsverfahren zur Vorlage an den Generalbundesanwalt vor. Sie arbeitet eng mit dem Polizeilichen Terror- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen, dem Generalbundesanwalt und den Zentralstellen der anderen Bundesländer zusammen. Die Zentralstelle beobachtet und analysiert neue Strukturen und aktueller Entwicklungen im Bereich extremistischer Straftaten und koordiniert Ermittlungen in diesem Bereich. Sie ist für die Führung von Ermittlungsverfahren gegen polizeilich als Gefährder eingestufte Personen zuständig. Daneben übt die Zentralstelle die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften im Bereich der politisch bzw. religiös motivierten Kriminalität aus und nimmt die Aus- und Fortbildung der Staatsanwaltschaften in diesem Bereich wahr.

Zusätzlich ist die ZESA seit 2022 Ansprechpartner für Hasskriminalität im Internet. Unter anderem ist sie federführend für das Projekt „Gemeinsam gegen Hass im Netz“ zuständig. Dabei soll durch eine Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Medienunternehmen eine Verbesserung des Anzeigeverhaltens und der Strafverfolgung bei strafbaren Hasspostings erreicht werden.

 

Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus (ZORA)

Zum 1. Mai 2022 wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus (ZORA) mit Beratungs- und Unterstützungsfunktion für Betroffene eingerichtet. Sie ist mit zwei Staatsanwältinnen und einem Staatsanwalt besetzt. Diese fungieren zugleich als Ansprechpersonen für kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure, die wegen ihrer politischen Aktivität oder ihres ehrenamtlichen Engagements zum Ziel von extremistischen Anfeindungen, Hetze oder Gewalttaten geworden sind oder werden könnten.

Die Betroffenen sollen durch verstärkte Information und Aufklärung im Umgang mit strafbaren extremistischen Anfeindungen und Gewalt unterstützt werden. Als Teil einer Strafverfolgungsbehörde ist es der ZORA jedoch verwehrt, Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes anzubieten.

ZORA steht im Austausch mit den Opferansprechstellen der örtlichen Polizeidirektionen, Einrichtungen der Opferhilfe, jüdischen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ungeachtet der organisatorischen Eingliederung in die Generalstaatsanwaltschaft Dresden stehen die Ansprechpersonen auch außerhalb der Dienststelle für Gespräche vor Ort zur Verfügung.

ZORA ist eine der Generalstaatsanwaltschaft Dresden angegliederte Anlaufstelle für Opfer von Extremismus und Antisemitismus. Ihr Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Amts- und Mandatspersonen in den Kommunen sowie an zivilgesellschaftliche Akteure, die sich aufgrund ihres Engagements Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalt ausgesetzt sehen. Mit den zivilgesellschaftlichen Einrichtungen der Opferhilfe sowie mit der Polizei ist ZORA gut vernetzt.

ZORA hilft bei Fragen zur Strafbarkeit von extremistischen und antisemitischen Anfeindungen und zu den Handlungsmöglichkeiten bei Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalt. Das Angebot umfasst auch die Information zu Opferrechten, den Modalitäten der Anzeigeerstattung und zu den Verfahrensabläufen.

Der Fokus des Hilfsangebots von ZORA liegt auf Fragestellungen rund um das Ermittlungs- bzw. Strafverfahren. Bei Problemstellungen, die vom eigenen Angebot nicht abgedeckt sind, kann ZORA dank ihrer Vernetzung effektiv den Kontakt zur zuständigen Stelle vermitteln.

Die Ansprechpersonen stehen telefonisch und für Präsenzgespräche in der Dienststelle in Dresden zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Betroffene für persönliche Gespräche vor Ort aufzusuchen.

© GenStA Dresden

 

Über weitere Details gibt der nachfolgend verlinkte Flyer Auskunft

Die Ansprechpersonen und ihre Erreichbarkeit

Staatsanwältin als Gruppenleiterin Ute Schmerler-Kreuzer

Telefon: 0351 446-2879
Landeshauptstadt Dresden, Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Staatsanwältin Jana Weiße

Telefon: 0351 446-2844
Leipzig, Landkreise Leipzig und Nordsachsen

Staatsanwalt als Gruppenleiter Sebastian Behler

Telefon: 0351 446-2848
Stadt Chemnitz, Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau

Postanschrift:
Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Zentrale Anlaufstelle für Opfer von
Rechtsextremismus und Antisemitismus (ZORA)
Lothringer Straße 1
01069 Dresden

E-Mail: zora@gensta.justiz.sachsen.de

Bei der Generalstaatsanwaltschaft wurde ein Ansprechpartner zur Bekämpfung des Antisemitismus ernannt. Er steht in einem regelmäßigen Austausch mit dem Beauftragten der Staatsregierung für das jüdische Leben. An ihn können sich aber, soweit staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren betroffen sind, auch alle Bürger, jüdische Gemeinden oder jüdische und nichtjüdische Einrichtungen wenden, die Opfer von antisemitischen Straftaten wurden bzw. die solche Opfer betreuen.

Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Schwürzer  © Generalstaatsanwaltschaft Dresden / Jürgen Lösel

Ansprechpartner Antisemitismus

Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Schwürzer

Postanschrift:
Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Zentralstelle Extremismus
Lothringer Str.1
01069 Dresden

Telefon: +49 351 446-0

E-Mail: zora@gensta.justiz.sachsen.de

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