Arbeitsbetriebe

Arbeitstherapeutische Maßnahmen, Arbeitstraining, schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeit dienen im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen während des Vollzuges einer Freiheitsstrafe dem Ziel, Gefangene zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Durch arbeitstherapeutische Maßnahmen soll der Gefangene Eigenschaften wie Selbstvertrauen, Durchhaltevermögen und Konzentrationsfähigkeit erwerben, um stufenweise an die Grundanforderungen des Arbeitslebens herangeführt zu werden.
Mit Hilfe von Arbeitstraining soll der Gefangene Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt bekommen, die in die Lage versetzen, in das leistungsorientierte Arbeitsleben integriert zu werden.
Schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen haben zum Ziel, den Gefangenen Fähigkeiten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln sowie vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern.
Nach Möglichkeit soll den Gefangenen entsprechend ihren Fähigkeiten eine angemessene Arbeit übertragen werden, soweit sie körperlich und geistig hierzu in der Lage sind.
In den Justizvollzugsanstalten werden zu diesem Zweck Arbeitsbetriebe eingerichtet, die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen sind. Dabei haben vollzugliche Belange Vorrang vor marktwirtschaftlichen Interessen.
Produkte und Dienstleistungen der Arbeitsbetriebe dienen der Deckung des Eigenbedarfes, können jedoch auch durch öffentliche Auftraggeber, Privatpersonen und Firmen nachgefragt werden.
Informationen zu Produkten und Dienstleistungen der sächsischen Justizvollzugsanstalten sind unter nachfolgendem Link abrufbar.
Leiter Arbeitsverwaltung
Herr Regierungsamtrat Jürgen Herre
Postanschrift:
Justizvollzugsanstalt Dresden
Hammerweg 30
01127 DresdenTelefon:
(+49) (0351) 2 10 31 40Telefax:
(+49) (0351) 2 10 31 19Juergen.Herre@jvadd.justiz.sachsen.de