Aufgaben, Zuständigkeit

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Strafdauer und dem Gerichtsbezirk, in dem der Verurteilte seinen Wohnsitz hat.
In der Justizvollzugsanstalt Torgau verbüßen verurteilte Straftäter aus den Amtsgerichtsbezirken Leipzig und Torgau zeitige sowie lebenslängliche Freiheitsstrafen. Für die Amtsgerichtsbezirke Borna und Eilenburg werden Freiheitsstrafen von 2 Jahren bis hin zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen vollzogen.
Ziel und Aufgabe des Vollzuges ist es nach § 2 des SächsStVollzG, den Gefangenen zu befähigen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Dies wird durch eine zielgerichtete und wirkungsorientierte Vollzugsgestaltung sowie sichere Unterbringung und Beaufsichtigung der Gefangenen gewährleistet.