Legalisation und Apostille
Aktuelle Informationen
Auf Grund der Beschränkung des Besucherverkehrs infolge der Corona-Virus-Pandemie wird gebeten, Anträge für die Erteilung von Apostille und Beglaubigungen zum Zwecke der Legalisation beim Landgericht Chemnitz schriftlich einzureichen.
Allgemeines
Deutsche öffentliche Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind, bedürfen der Anerkennung durch Erteilung einer Legalisation oder Apostille.
Darunter versteht man die Echtheitsbestätigung von Siegel und Unterschrift dieser Urkunden.
Für die Erteilung der Beglaubigung zum Zwecke der Legalisation oder Apostille auf Gerichts- und notariellen Urkunden ist der Präsident des Landgerichts für den jeweiligen Landgerichtsbezirk zuständig. Urkunden mit Beglaubigung zum Zwecke der Legalisation bedürfen dann noch der Vorlage bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Staates, in dem die Urkunde Verwendung findet.
Durch das Landgericht Chemnitz können u.a. nachfolgend aufgezählte Urkunden beglaubigt werden:
- Urteile / Beschlüsse u.a.
- notarielle Urkunden
- Handelsregisterauszüge
Für Übersetzungen gelten gesonderte Vorschriften.
Es werden Gebühren in Höhe von jeweils 25,00 Euro erhoben.
Geschäftsstelle für Legalisation und Apostille
Landgericht Chemnitz
Besucheradresse:
Frau Heidenreich
Hohe Str. 19/23
09112 Chemnitz
Zimmer 137
Vertreter:
Herr Drechsler
Zimmer 134Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
08.30 Uhr bis 12.00 UhrTelefon:
(+49) (0)371-4 53 25 01
Durch die Landesdirektion Sachsen (nicht Landgericht Chemnitz) können u.a. nachfolgend aufgezählte Urkunden beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden
(z. B. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Bescheinigung über eine Namensänderung) - Bescheinigungen der Gemeinde- oder Stadtverwaltungen, Landratsämter
(z. B. Aufenthaltsbescheinigung, Meldebescheinigung, Einbürgerungszusicherung, Adoptionsbefürwortungen, Sozialberichte der Jugendämter) - Beglaubigungsvermerke auf Ablichtungen aus Archiven
- Bescheinigungen der Gesundheits- und Veterinärämter
- Bescheinigungen der Sächsischen Architektenkammer oder Ärztekammer, der gesetzlichen Krankenkassen, der Ostsächsischen Sparkasse, der Finanzämter
- Verlustanzeigen der Polizeidienststellen
- Prüfungszeugnisse der Industrie- und Handelskammer
- Schul- und Hochschulzeugnisse und -urkunden
Weitere Informationen erhalten Sie unter: