Rechtsanwälte
Novellierung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft gehen umfangreiche Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung einher. So wird unter Artikel Nr. 14 der § 18 BRAO aufgehoben, welcher bislang die örtliche Zulassung der Rechtsanwälte regelte.
Mit der unter Artikel 4 getroffenen Änderung des § 78 ZPO werden ab 01. Juni 2007 alle Rechtsanwälte mit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vor allen Gerichten außer den Bundesgerichtshof postulationsfähig.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Telefon: (0)351-31 85 90