Liebe Besucherinnen und Besucher,
herzlich willkommen auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Dresden. Ich freue mich über Ihr Interesse an unserem Gericht.
Das Oberlandesgericht Dresden mit seinen rund 90 Richterinnen und Richtern sowie ca. 250 weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen. Es ist zuständig für Zivil-, Familien- und Strafverfahren sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit, zu der beispielsweise Nachlass- und Grundbuchsachen zählen. In den meisten Fällen überprüft das Oberlandesgericht als übergeordnete Instanz die Entscheidungen der fünf Landgerichte Leipzig, Dresden, Chemnitz, Görlitz und Zwickau sowie der 25 sächsischen Amtsgerichte, in erster Instanz ist es etwa in strafrechtlichen Staatsschutzverfahren zuständig.
Daneben ist das Oberlandesgericht als Justizbehörde mit vielfältigen Verwaltungsaufgaben befasst und koordiniert den Personal- und Mitteleinsatz für die ordentliche Gerichtsbarkeit mit ihren mehr als 3.500 Bediensteten. Dem Oberlandesgericht gehört überdies die Landesjustizkasse in Chemnitz an und obliegt die Organisation der Referendarausbildung.
Auf den folgenden Seiten finden Sie viele Informationen rund um das Oberlandesgericht Dresden, seine Aufgaben, seine Zuständigkeiten und seine Geschichte. Ich hoffe, dass Sie daraus einen umfassenden Einblick in unsere Arbeit gewinnen können. Fragen und Anregungen zu unserem Internetauftritt nehmen wir gerne entgegen.
Freundliche Grüße
Dr. Leon Ross
Präsident des Oberlandesgerichts