Bibliothek
Nutzung durch andere Personen
Angehörige anderer Dienststellen, Rechtsanwälte, Notare, Referendare, Studenten sowie Privatpersonen können die Bibliothek von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr sowie am Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr nach vorheriger Anmeldung nutzen. Sie tragen sich in der ausliegenden Besucherliste ein. Auf Verlangen der Bibliotheksleitung ist der Dienstausweis, Studentenausweis, Personalausweis etc. vorzuzeigen. Die Anmeldung erfolgt telefonisch bei Frau Janetz oder bei Frau Eule.
Über die Erlaubnis zur darüber hinausgehenden Benutzung entscheidet die Bibliotheksleitung im Benehmen mit der Geschäftsleitung.
Zentrale
Telefon:
(+49) (03591) 2 17 50