Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
3 S 757/98
16.03.1999
Leitsatz:
Die Zulassung eines von der Behörde abgelehnten Bewerbers zur Teilnahme an einem Markt im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist bei einer tatsächlich erschöpften Platzkapazität nicht möglich.
Rechtsvorschriften: VwGO § 123 Abs. 1 S. 2, § 124 Abs. 2 Nr. 2, 3 und 4; § 146 Abs. 5 S. 3;
GewO § 70 Abs. 3
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