Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
5 BS 336/07
12.11.2007
Leitsatz:
1. Ein möglicherweise rechtswidriger Planfeststellungsbeschluss darf sofort vollzogen werden, wenn durch gerichtliche Auflagen wesentliche Beeinträchtigungen vermieden werden können und der mögliche Rechtsfehler des Planfeststellungsbeschlusses voraussichtlich beseitigt werden kann.

2. Gerichtliche Auflagen können nicht nur in dem in § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO unmittelbar geregelten Fall der Aussetzungsentscheidung, sondern auch bei Ablehnung einer Aussetzungsentscheidung verfügt werden. Sie sind im zweiten Fall dem Antragsgegner aufzuerlegen.

3. Zur Frage, ob die Fledermausart Kleine Hufeisennase durch die geplante Waldschlößchenbrücke in Dresden wesentlich beeinträchtigt wird.
Rechtsvorschriften: BNatSchG § 61 Abs 3;
VwGO § 80 Abs 5 S 4, § 80 Abs 7;
FFH-RL
§ 6
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