Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 2 E 158/09
22.03.2010
Leitsatz:
Ist ein Beteiligter durch einen Bevollmächtigten vertreten, müssen so viele Mehrfertigungen übersandt werden, dass der Bevollmächtigte jedem seiner Mandanten einen Abdruck zuleiten kann.