Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
2 A 127/10
25.05.2010
Leitsatz:
Im Verwaltungsrechtsstreit ergeht, wenn der Beklagte den eingeklagten Anspruch wirksam anerkennt, ein Anerkenntnisurteil. Dies kann der Berichterstatter ohne mündliche Verhandlung in abgekürzter Form erlassen.
Rechtsvorschriften: VwGO § 107, § 173, § 87a Abs 1 Nr 2, § 87a Abs 3;
ZPO § 307, § 313b
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