Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
4 B 964/04
23.01.2006
Leitsatz: Eine gegen einen Vollstreckungsschuldner nach § 3 Abs. 1 und 2 SächsVwVG gerichtete Maßnahme der Vollstreckung ist nicht rechtswidrig, weil die Vollstreckung nach § 3 Abs. 3 SächsVwVG nicht gegen seinen Rechtsnachfolger gerichtet werden könnte.
Rechtsvorschriften: VwGO § 124 Abs 2 Nr 1, § 124a Abs 4 S 4;
BImSchG § 20 Abs 1, § 20 Abs 2;
BGB § 138;
SächsVwVG § 3
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