Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil 2 B 329/00
05.12.2000
Leitsatz: Die zur Befreiung von der Beitragspflicht gegenüber dem Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk führende monatliche Beitragspflicht im Rahmen einer privaten Lebensversicherung in Höhe von fünf Zehnteln des Regelpflichtbeitrages bezieht sich auf den Tarifbeitrag und nicht auf den sich aus einer Verrechnung mit laufenden Überschüssen ergebenden Inkassobeitrag.