Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
4 A 873/10
25.01.2012
Leitsatz
Schlagwörter: Ein Betroffener kann einen Anspruch auf Schutzvorkehrungen nicht auf Wirkungen stützen, die bereits im Planfeststellungsverfahren zu bewältigen gewesen wären.
Rechtsvorschriften: VwVfG § 48, § 75 Abs 2 S 2;
BImSchG § 47a ff;
16. BImSchV § 2 Abs 1
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