|
Schlagwörter:
|
Ein Betroffener kann einen Anspruch auf Schutzvorkehrungen nicht auf Wirkungen stützen, die bereits im Planfeststellungsverfahren zu bewältigen gewesen wären. |
|
Rechtsvorschriften:
|
VwVfG § 48, § 75 Abs 2 S 2;
BImSchG § 47a ff;
16. BImSchV § 2 Abs 1 |
|
Verweise / Links:
|
Volltext (hier klicken)
|
|