Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
1 A 899/10
27.09.2012
Leitsatz:
1. Die materiellen Voraussetzungen der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit sind in § 2 BKleingG abschließend geregelt.

2. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann bei einem offensichtlichen Verstoß gegen die Satzungsbestimmungen versagt werden. Eine über diese Missbrauchskontrolle hinausgehende Prüfungskompetenz der Anerkennungsbehörde besteht nicht.
Rechtsvorschriften: BKleingG § 2, § 4 Abs 2
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