Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 1 A 899/10
27.09.2012
Leitsatz:
1. Die materiellen Voraussetzungen der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit sind in § 2 BKleingG abschließend geregelt.
2. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann bei einem offensichtlichen Verstoß gegen die Satzungsbestimmungen versagt werden. Eine über diese Missbrauchskontrolle hinausgehende Prüfungskompetenz der Anerkennungsbehörde besteht nicht.