Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 4 A 852/11
23.07.2013
Leitsatz:
Die wohngeldrechtliche Plausibilitätskontrolle ist eine fiktive Leistungsberechnung; gegenübergestellt wird das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen mit dem objektiven sozialhilferechtlichen Lebensbedarf.