Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
4 A 852/11
23.07.2013
Leitsatz:
Die wohngeldrechtliche Plausibilitätskontrolle ist eine fiktive Leistungsberechnung; gegenübergestellt wird das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen mit dem objektiven sozialhilferechtlichen Lebensbedarf.
Rechtsvorschriften: GG Art 3;
SGB XII a F § 27, § 28
WoGG a F
§ 11
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