Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 A 280/12
03.02.2014
Leitsatz:
Zu den Sorgfaltspflichten eines ein Dienstfahrzeug fahrenden Beamten bei der Einfahrt in eine Kreuzung.
Rechtsvorschriften:
StVO § 8,
BBG § 75
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