Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss PL 9 A 675/12
01.07.2014
Leitsatz
Schlagwörter:
Prozesskostenhilfeanspruch des Jugendvertreters im personalvertretungsrechtlichen Beschwerdeverfahren über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs 2 SächsPersVG