Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
5 D 20/14
02.02.2015
Leitsatz
Schlagwörter: Voraussetzungen rückwirkender Prozesskostenhilfebewilligung nach Instanzabschluss, inländischer eingetragener Verein, am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligte, allgemeines Interessen an der Rechtsverfolgung
Rechtsvorschriften: VwGO § 166
ZPO § 116 S 1 Nr 2
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)