Schlagwörter:
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Voraussetzungen rückwirkender Prozesskostenhilfebewilligung nach Instanzabschluss, inländischer eingetragener Verein, am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligte, allgemeines Interessen an der Rechtsverfolgung |
Rechtsvorschriften:
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VwGO § 166
ZPO § 116 S 1 Nr 2 |
Verweise / Links:
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