Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 E 21/15
15.04.2015
Leitsatz
Schlagwörter:
Beschwerde gegen Aussetzungsentscheidung, Zustimmung der aufnehmenden Ausländerbehörde bei Streichung einer Wohnsitzauflage
Rechtsvorschriften:
VwGO § 75 Abs 3
AufenthG § 12 Abs 2 S 2
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