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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil 1 B 335/01
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24.09.2001 |
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Leitsatz: § 2 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.4.1996 ist - ebenso wie § 150 Abs. 2 BBergG - dahin auszulegen, dass Umfang und Dauer der dort geregelten Bergfreiheit durch den Inhalt der bestehenden Berechtigung abschließend bestimmt werden. |
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