Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 232/15
14.09.2015
Leitsatz
Schlagwörter: Anordnung einer räumlichen Beschränkung nach abgelehntem Asylantrag
Rechtsvorschriften: § 61 Abs. 1c AufenthG
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