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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss 1 BS 44/00
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12.04.2000 |
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Leitsatz: Ein Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ist unzulässig, wenn der angegriffene Bescheid dem Antragsteller gegenüber bestandskräftig geworden ist. |
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Rechtsvorschriften:
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VwGO § 58 Abs 2, § 69 Abs 2 und 3;
VermG § 36 Abs 1, § 37 Abs 2 |
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Verweise / Links:
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