Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
1 E 141/00
16.10.2000
Leitsatz: § 25 Abs. 4 GKG setzt eine statthafte, nicht auch eine ansonsten zulässige Beschwerde voraus.
Rechtsvorschriften: GKG § 25 Abs 3, § 25 Abs 4
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