Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 210/17
23.04.2018
Leitsatz
Schlagwörter: Gewerbeuntersagung,
Wiedergestattung,
wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit,
gewerberechtliche Unzuverlässigkeit,
Verlust der Existenzgrundlage
Rechtsvorschriften: § 35 Abs. 2 i.V.m. § 45 GewO,
§ 35 Abs. 6 Satz 2 GewO
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