Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
5 D 23/18
03.04.2018
Leitsatz
Schlagwörter: Prozesskostenhilfe,
verweigerte Akteneinsicht in eine Beitragsakte bei Widerspruch gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung,
unzulässige Klage
Rechtsvorschriften: § 44a VwGO,
§ 29 VwVfG
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