Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
5 D 23/18
03.04.2018
Leitsatz
Schlagwörter:
Prozesskostenhilfe,
verweigerte Akteneinsicht in eine Beitragsakte bei Widerspruch gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung,
unzulässige Klage
Rechtsvorschriften:
§ 44a VwGO,
§ 29 VwVfG
Verweise / Links:
Volltext (hier klicken)