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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 3 F 1/19
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26.02.2019 |
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Leitsatz
Die Tätigkeit als Krankenschwester in einer Klinik, die eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ist, ist keine Tätigkeit als Angestellte im öffentlichen Dienst. |
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Schlagwörter:
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ehrenamtlicher Richter,
Entbindung |
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Rechtsvorschriften:
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VwGO § 22 Nr. 3 |
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Verweise / Links:
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