Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 F 1/19
26.02.2019
Leitsatz
Die Tätigkeit als Krankenschwester in einer Klinik, die eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ist, ist keine Tätigkeit als Angestellte im öffentlichen Dienst.
Schlagwörter: ehrenamtlicher Richter,
Entbindung
Rechtsvorschriften: VwGO § 22 Nr. 3
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