Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 7 C 26/17.F
03.05.2019
Leitsatz
Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Vorschrift des § 142 Abs. 2 FlurbG mit der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG sowie dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz eines fairen Verfahrens (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar ist.