Leitsatz
Ein Gericht darf mit Privatpersonen zwecks formloser Bekanntgabe per De-Mail kommunizieren, wenn diese das Gerichtsverfahren selbst per De-Mail einleiten oder Schriftsätze per De-Mail bei Gericht einreichen, solange es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Privatpersonen damit nicht einverstanden sind. |
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