Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
2 BS 538/99
10.01.2000
Leitsatz:
Der Aushändigung einer Ernennungsurkunde bedarf es im Falle einer Versetzung grundsätzlich nicht. Der Genehmigungsvorbehalt des § 1 Abs. 2 Satz 1 KomBeamtVorschaltG betrifft nicht Versetzungen.
Rechtsvorschriften: BRRG § 123 Abs 2, § 18 Abs 4;
KomBeamtVorschaltG § 1 Abs 1, § 1 Abs 2
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