Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 5 E 22/20.A
05.06.2020
Leitsatz
Schlagwörter:
Erinnerung gegen die Festsetzung zu erstattender Kosten
Kostenbeschwerde in Asylverfahren
nachträgliche Änderung einer Gegenstandswertfestsetzung
Auslegung und Umdeutung von Rechtsmittelerklärungen