Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
9 B 209/20.PL
08.09.2020
Leitsatz
Gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das Verwaltungsgericht ohne mündliche Anhörung ist im personalvertretungsrechtlichen Verfahren die sofortige Beschwerde gegeben.
Schlagwörter: einstweilige Verfügung,
sofortige Beschwerde,
Freistellung von Personalratsmitgliedern
Rechtsvorschriften: SächsPersVG § 46 Abs. 3,
SächsPersVG § 46 Abs. 4,
ArbGG § 87 Abs. 2 Satz 1,
ArbGG § 85 Abs. 2 Satz 1,
ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
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