Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 4 B 267/20
28.09.2020
Leitsatz:
Dass wasserrechtliche Genehmigungen Regelungen des materiellen Baurechts beinhalten, ist für die Frage, ob es sich um eine formelle bauaufsichtliche Zulassung handelt, ohne Relevanz.