Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 3 D 42/20
28.10.2020
Leitsatz
Schlagwörter:
Anordnungsgrund;
Verhältnis Unterhaltsvorschuss zu Leistungen nach SGB II;
Verletzung der Mitwirkungspflicht bei widersprüchlichen Angaben beim UhVorschG