Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
2 B 353/99
17.05.2000
Leitsatz:
Ein Anspruch eines Soldaten auf Zeit auf eine gemäß § 39 SG im Ermessen des Dienstherrn stehende Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten besteht nur ausnahmsweise unter der Voraussetzung, dass eine solche verbindlich und rechtswirksam zugesichert worden ist.
Rechtsvorschriften: VwVfG § 38;
SG § 39
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