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Schlagwörter:
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Keine Unzumutbarkeit der Durchführung des Visumverfahrens im Herkunftsland, wenn dieses ein Hochinzidenzgebiet ist und keine Reisebeschränkungen bestehen |
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Rechtsvorschriften:
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AufenthG § 5 Abs. 2 Satz 2,
AufenthG § 60a Abs. 2,
AufenthG § 19c,
BeschV § 11,
VwGO § 123 |
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Verweise / Links:
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