Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 37/21
20.04.2021
Leitsatz
Schlagwörter: Kein nochmaliger Anspruch auf Duldung wegen der Suche eines neuen Ausbildungsplatzes nach § 60c Abs. 6 AufenthG, wenn eine solche Duldung bereits für sechs Monate erteilt wurde; auch nicht aufgrund "Corona-Pandemie"
Rechtsvorschriften: AufenthG § 60c Abs. 1,
AufenthG § 60c Abs. 6
AufenthG § 60a Abs. 2,
VwGO § 123,
VwGO § 146 Abs. 4
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